Rechtsprechung
   BGH, 15.02.2024 - 2 StR 329/22   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2024,6387
BGH, 15.02.2024 - 2 StR 329/22 (https://dejure.org/2024,6387)
BGH, Entscheidung vom 15.02.2024 - 2 StR 329/22 (https://dejure.org/2024,6387)
BGH, Entscheidung vom 15. Februar 2024 - 2 StR 329/22 (https://dejure.org/2024,6387)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2024,6387) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 22.03.2001 - GSSt 1/00

    Begriff der Bande

    Auszug aus BGH, 15.02.2024 - 2 StR 329/22
    cc) Steht danach die Beteiligung des Angeklagten B.   am Handeltreiben mit Betäubungsmitteln derzeit nicht fest, so kann - neben den unter II 2.a und b genannten Rechtsfehlern in der Beweiswürdigung - auch deshalb die Verurteilung der Angeklagten K.      und L.       wegen bandenmäßiger Tatbegehung keinen Bestand haben; denn wesentliches Merkmal einer Bande ist die auf gewisse Dauer angelegte Verbindung von mindestens drei Personen zur gemeinsamen Deliktsbegehung (vgl. BGH, Beschluss vom 22. März 2001 - GSSt 1/00, BGHSt 46, 321, 325 ff.), auch wenn insoweit die Mitwirkung eines Beteiligten nur als Gehilfe im Sinne von § 27 StGB genügen mag.
  • BGH, 26.10.2005 - GSSt 1/05

    Entscheidung des Großen Senats für Strafsachen zum Handeltreiben mit

    Auszug aus BGH, 15.02.2024 - 2 StR 329/22
    aa) Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist Handeltreiben mit Betäubungsmitteln jede eigennützige, auf den Umsatz von Betäubungsmitteln gerichtete Tätigkeit (vgl. BGH, Beschluss vom 26. Oktober 2005 - GSSt 1/05, BGHSt 50, 252, 256 mwN).
  • BGH, 12.01.2011 - GSSt 1/10

    Keine stunden- oder tagelange Verlesung von Anklageschriften

    Auszug aus BGH, 15.02.2024 - 2 StR 329/22
    In Fällen von gleichartigen Serientaten können sich zwar nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs Erleichterungen hinsichtlich der nach § 200 Abs. 1 StPO erforderlichen Konkretisierung der Einzeltaten ergeben, wenn anders die Verfolgung und Aburteilung strafwürdiger Taten nicht möglich wäre (vgl. BGH, Beschluss vom 12. Januar 2011 - GSSt 1/10, BGHSt 56, 109, 115 mwN).
  • BGH, 21.12.2021 - StB 39/21

    Umgrenzungsfunktion der Anklage (Prozessvoraussetzung; Tat; unverwechselbare

    Auszug aus BGH, 15.02.2024 - 2 StR 329/22
    Insoweit kann es im Einzelfall genügen, wenn der Tatzeitraum und die Höchstzahl der angeklagten Taten benannt werden und das sich wiederholende Tatbild für alle Fälle einheitlich umschrieben wird (vgl. BGH, Beschlüsse vom 27. Februar 2018 - 2 StR 390/17, juris Rn. 15; vom 9. September 2020 - 2 StR 291/20, juris Rn. 8; vom 21. Dezember 2021 - StB 39/21, NStZ-RR 2022, 75, 76).
  • BGH, 14.04.2015 - 3 StR 627/14

    Bandenmäßiges unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Bandenbegriff;

    Auszug aus BGH, 15.02.2024 - 2 StR 329/22
    Ob die auf Verkäufer- und Abnehmerseite beteiligten Personen in einer Ankaufs- und Vertriebsorganisation zusammenwirken oder sich als selbstständige Geschäftspartner gegenüberstehen, beurteilt sich wesentlich nach der getroffenen Risikoverteilung (vgl. BGH, Beschluss vom 14. April 2015 - 3 StR 627/14, NStZ 2015, 589).
  • BGH, 27.02.2018 - 2 StR 390/17

    Prozessuale Tat (Identität der prozessualen Tat von Anklage und Urteil bei

    Auszug aus BGH, 15.02.2024 - 2 StR 329/22
    Insoweit kann es im Einzelfall genügen, wenn der Tatzeitraum und die Höchstzahl der angeklagten Taten benannt werden und das sich wiederholende Tatbild für alle Fälle einheitlich umschrieben wird (vgl. BGH, Beschlüsse vom 27. Februar 2018 - 2 StR 390/17, juris Rn. 15; vom 9. September 2020 - 2 StR 291/20, juris Rn. 8; vom 21. Dezember 2021 - StB 39/21, NStZ-RR 2022, 75, 76).
  • BGH, 09.09.2020 - 2 StR 291/20

    Revision des Angeklagten gegen eine Verurteilung wegen schweren sexuellen

    Auszug aus BGH, 15.02.2024 - 2 StR 329/22
    Insoweit kann es im Einzelfall genügen, wenn der Tatzeitraum und die Höchstzahl der angeklagten Taten benannt werden und das sich wiederholende Tatbild für alle Fälle einheitlich umschrieben wird (vgl. BGH, Beschlüsse vom 27. Februar 2018 - 2 StR 390/17, juris Rn. 15; vom 9. September 2020 - 2 StR 291/20, juris Rn. 8; vom 21. Dezember 2021 - StB 39/21, NStZ-RR 2022, 75, 76).
  • BGH, 16.09.1971 - 1 StR 284/71

    Erstreckung eines Beschlusses auf den mitbetroffenen Nichtrevidenten

    Auszug aus BGH, 15.02.2024 - 2 StR 329/22
    Diese ist entsprechend § 357 StPO auf den Nichtrevidenten L.       zu erstrecken (vgl. BGH, Beschlüsse vom 23. Januar 1959 - 4 StR 428/58, BGHSt 12, 335, 340 f., und vom 16. September 1971 - 1 StR 284/71, BGHSt 24, 208, 210 f.).
  • BGH, 14.02.2023 - 4 StR 507/22

    Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge (Handeltreiben mit

    Auszug aus BGH, 15.02.2024 - 2 StR 329/22
    Hieran kann es insbesondere dann fehlen, wenn ein Erwerber die teilweise zum Eigenkonsum gekauften Betäubungsmittel im Übrigen nur zum Einstandspreis an andere abgibt (vgl. BGH, Beschluss vom 14. Februar 2023 - 4 StR 507/22, NStZ-RR 2023, 210 f.).
  • BGH, 23.01.1959 - 4 StR 428/58
    Auszug aus BGH, 15.02.2024 - 2 StR 329/22
    Diese ist entsprechend § 357 StPO auf den Nichtrevidenten L.       zu erstrecken (vgl. BGH, Beschlüsse vom 23. Januar 1959 - 4 StR 428/58, BGHSt 12, 335, 340 f., und vom 16. September 1971 - 1 StR 284/71, BGHSt 24, 208, 210 f.).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht